In Nordrhein-Westfalen gilt die Rauchmelderpflicht!
Die Einbaupflicht gilt für Neu- und Umbauten ab April 2013, für bestehende Wohnungen ab Dezember 2016. Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Für den Einbau ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft muss durch den Besitzer (bei Mietwohnungen in der Regel den Mieter) sichergestellt werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Dezember 2012 die Änderung beschlossen.
§49 Abs. 7 Landesbauordnung NRW In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.
Oftmals „billig“ verkaufte Geräte bieten nicht unbedingt den Schutz, den Sie versprechen, sondern beruhigen nur das Gewissen. Und gerade in der Nacht ist es unerlässlich, vor Rauch und Feuer gewarnt zu werden, da der Mensch im Schlaf keinen Geruchssinn hat. Ein Rauchmelder sollte die EN 14604 erfüllen und über ein CE-Zeichen verfügen. Die meisten geprüften Geräte verfügen heutzutage über eine sogenannte fest eingebaute „10-Jahres-Batterie“. Sie weisen deutlich weniger Fehlalarme auf.
Rauchmelder der oberen Preisklassen verfügen über automatische Dimmfunktionen der Kontrollleuchten (besonders für Schlafzimmer zu empfehlen) und über Speicher, welche es möglich machen, akustische Batteriealarme oder Verschmutzungsmeldungen zu Speichern und erst tagsüber auszugeben, um Bewohner nicht unnötig im Schlaf zu stören und in Aufregung zu versetzen. Damit die Sicherheit auch weiterhin gegeben ist, empfiehlt es sich, die Rauchmelder mindestens einmal pro Jahr im Bezug auf Sauberkeit, Funktion, evt. Vernetzung und Lautstärke zu testen und zu warten.
Einfache geprüfte und zertifizierte Geräte gibt es ab €15,-; Geräte der Oberklasse inkl. 10 Jahres Batterie kosten ca. € 25-30, sind aber in Bezug auf Sicherheit und Funktion eine gute Investition.
Wir sind geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676.
Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einen Termin.
Neu im Programm: Rauchmelder für Gehörlose.
Rauchmelder inkl. Blitz und Vibrationskissen Eingetragen im Leistungsverzeichnis der Krankenkassen sind bereits ab 250€ erhältlich.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für spezielle Rauchwarnmelderlösungen für Hörgeschädigte und Gehörlose.